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gebrauchtwagen [2020/11/26 16:07] – /* Toyota-Fahrzeuge */ rema | gebrauchtwagen [2023/12/29 22:08] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1 |
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An dieser Stelle ist es wichtig zu erklären, warum der Unfallfreiheit bei der Bewertung eines Kraftfahrzeugs eine sehr bedeutende Rolle beigemessen wird. Die Unfallfreiheit gehört neben der Laufleistung und dem Baujahr zu den sogenannten "wertbildenden" Faktoren, welche im Wesentlichen den Zeitwert eines gebrauchten Kraftfahrzeugs bestimmen. Zur Verdeutlichung: Die Bewertung von DAT oder Schwacke (weitere Hinweise siehe weiter unten) geht immer von einem **unfallfreien** Kraftfahrzeug aus, wenn das Fahrzeug einen reparierten Schaden hatte wird sein Zeitwert (ceteris paribus, also alles andere ist absolut gleich) immer niedriger sein, als jener eines unfallfreien Wagens. Genau aus diesem Grund wird diese Angabe immer wieder gerne "vergessen": In einigen Annoncen gibt es gar keine Angaben zur Unfallfreiheit. | An dieser Stelle ist es wichtig zu erklären, warum der Unfallfreiheit bei der Bewertung eines Kraftfahrzeugs eine sehr bedeutende Rolle beigemessen wird. Die Unfallfreiheit gehört neben der Laufleistung und dem Baujahr zu den sogenannten "wertbildenden" Faktoren, welche im Wesentlichen den Zeitwert eines gebrauchten Kraftfahrzeugs bestimmen. Zur Verdeutlichung: Die Bewertung von DAT oder Schwacke (weitere Hinweise siehe weiter unten) geht immer von einem **unfallfreien** Kraftfahrzeug aus, wenn das Fahrzeug einen reparierten Schaden hatte wird sein Zeitwert (ceteris paribus, also alles andere ist absolut gleich) immer niedriger sein, als jener eines unfallfreien Wagens. Genau aus diesem Grund wird diese Angabe immer wieder gerne "vergessen": In einigen Annoncen gibt es gar keine Angaben zur Unfallfreiheit. |
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Beim Airbag des Beifahrers geht man wie folgt vor: Die Reste des Airbags werden abgeschnitten, der abgesprengte Deckel wird wieder an seinen Platz platziert, anschließend wird die Konsole mit Kunststofffolie neu bezogen. | Beim Airbag des Beifahrers geht man wie folgt vor: Die Reste des Airbags werden abgeschnitten, der abgesprengte Deckel wird wieder an seinen Platz platziert, anschließend wird die Konsole mit Kunststofffolie neu bezogen. |
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Übrigens, auch mit bloßen Augen (und vielleicht einer Taschenlampe) lassen sich **größere** durchgeführte Karosseriearbeiten ausmachen. Nachfolgende Bilder sollen beispielhaft demonstrieren, woran man Karosserieteile erkennt, welche schon einmal demontiert wurden. Zur Vorgehensweise: Am besten vergleicht man die linke und die rechte Fahrzeug(innen)seite (**Achtung**: Ein "Sonderfall" wäre gegeben, wenn das betreffende Fahrzeug an **beiden** Seiten instandgesetzt wurde! Hier hilft ein Vergleich mit einem baugleichen Fahrzeug). ([[http://www.priusfreunde.de/portal/index.php?option=com_kunena&Itemid=117&func=view&catid=6&id=187689&limit=15&limitstart=225#365043|** Hier**]] kann nachgelesen werden, wie diese Bilder entstanden sind.) | Übrigens, auch mit bloßen Augen (und vielleicht einer Taschenlampe) lassen sich **größere** durchgeführte Karosseriearbeiten ausmachen. Nachfolgende Bilder sollen beispielhaft demonstrieren, woran man Karosserieteile erkennt, welche schon einmal demontiert wurden. Zur Vorgehensweise: Am besten vergleicht man die linke und die rechte Fahrzeug(innen)seite (**Achtung**: Ein "Sonderfall" wäre gegeben, wenn das betreffende Fahrzeug an **beiden** Seiten instandgesetzt wurde! Hier hilft ein Vergleich mit einem baugleichen Fahrzeug). ([[http://www.priusfreunde.de/portal/index.php?option=com_kunena&Itemid=117&func=view&catid=6&id=187689&limit=15&limitstart=225#365043|** Hier**]] kann nachgelesen werden, wie diese Bilder entstanden sind.) |
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Nachfolgende Bilder zeigen einige sehr schöne Beispiele dessen, welche Fahrzeuge von Autohäusern als "unfallfrei" angeboten werden können. Zu Beginn ein Lexus CT, welcher laut dem Inserat unfallfrei sein soll. | Nachfolgende Bilder zeigen einige sehr schöne Beispiele dessen, welche Fahrzeuge von Autohäusern als "unfallfrei" angeboten werden können. Zu Beginn ein Lexus CT, welcher laut dem Inserat unfallfrei sein soll. |
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Bei der Besichtigung vor Ort wird absolut deutlich, dass dieser Wagen einen starken Unfall auf der rechten Fahrzeugseite (Beifahrerseite) hatte: Neu lackiert und ggf. gespachtelt wurden **mindestens** beide Türen sowie der rechte hintere Kotflügel (fehlende Aufkleber mit der VIN, Staubeinschlüsse im Lack, nachbearbeitete Falz des rechten hinteren Kotflügels, gelöste Schrauben des rechten vorderen Kotflügels sowie der hinteren rechten Tür). Auch ohne **[[schichtdicken-messgerat|Schichtdicken-Messgerät]]** sind diese Reparaturspuren nicht zu übersehen. | Bei der Besichtigung vor Ort wird absolut deutlich, dass dieser Wagen einen starken Unfall auf der rechten Fahrzeugseite (Beifahrerseite) hatte: Neu lackiert und ggf. gespachtelt wurden **mindestens** beide Türen sowie der rechte hintere Kotflügel (fehlende Aufkleber mit der VIN, Staubeinschlüsse im Lack, nachbearbeitete Falz des rechten hinteren Kotflügels, gelöste Schrauben des rechten vorderen Kotflügels sowie der hinteren rechten Tür). Auch ohne **[[schichtdicken-messgerat|Schichtdicken-Messgerät]]** sind diese Reparaturspuren nicht zu übersehen. |
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Noch ein sehr interessantes Beispiel: Laut der Annonce ist das Fahrzeug **unfallfrei**. | Noch ein sehr interessantes Beispiel: Laut der Annonce ist das Fahrzeug **unfallfrei**. |
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Bei diesem Modell kann man recht gut die **Innenseite** der vorderen Kotflügel sehen, in den allermeisten Fällen werden diese Bereiche der Karosserieteile (**Innenseite** der Kotflügel, Türen, Dach und so weiter) nur in einem grauen Ton grundiert, so wie auf den nächsten beiden Bildern zu sehen. | Bei diesem Modell kann man recht gut die **Innenseite** der vorderen Kotflügel sehen, in den allermeisten Fällen werden diese Bereiche der Karosserieteile (**Innenseite** der Kotflügel, Türen, Dach und so weiter) nur in einem grauen Ton grundiert, so wie auf den nächsten beiden Bildern zu sehen. |
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Wenn man sich nun die Innenseite des rechten vorderen Kotflügels ansieht, so stellt man fest, dass sie in einer radikal schwarzen Farbe gehalten wird. Bereits jetzt ist klar, dass dieser Kotflügel nicht im Werk eingebaut wurde und von Unfallfreiheit oder Bagatellschäden keine Rede mehr sein kann. | Wenn man sich nun die Innenseite des rechten vorderen Kotflügels ansieht, so stellt man fest, dass sie in einer radikal schwarzen Farbe gehalten wird. Bereits jetzt ist klar, dass dieser Kotflügel nicht im Werk eingebaut wurde und von Unfallfreiheit oder Bagatellschäden keine Rede mehr sein kann. |
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Von nun an wird es natürlich sehr einfach: Die Montage des neuen Kotflügels wird man den Schrauben ansehen können, und das ist auch in diesem Fall selbstverständlich nicht anders. | Von nun an wird es natürlich sehr einfach: Die Montage des neuen Kotflügels wird man den Schrauben ansehen können, und das ist auch in diesem Fall selbstverständlich nicht anders. |
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Nun erfolgt der "Kontrollschuss": Man schaut sich auch die Schraube im Bereich des Anschlags der vorderen Tür an - auch hier (wie erwartet) sieht man, dass diese Schraube bereits gelöst wurde. | Nun erfolgt der "Kontrollschuss": Man schaut sich auch die Schraube im Bereich des Anschlags der vorderen Tür an - auch hier (wie erwartet) sieht man, dass diese Schraube bereits gelöst wurde. |
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Das nächste Fahrzeug ist ein Prius III PlugIn, welcher zwar als unfallfrei angepriesen wird, dessen linke vordere Kotflügel aber nachträglich lackiert wurde. Ohne Grund wird niemand etwas am Fahrzeug neu lackieren lassen, was nun tatsächlich den Vorbesitzer (oder den Auftraggeber) zu dieser Maßnahme bewegt hat wird vermutlich für immer sein persönliches Geheimnis bleiben. Ob man dieses Fahrzeug als ein unfallfreies Auto betrachtet bleibt jedem Interessent selbst überlassen. | Das nächste Fahrzeug ist ein Prius III PlugIn, welcher zwar als unfallfrei angepriesen wird, dessen linke vordere Kotflügel aber nachträglich lackiert wurde. Ohne Grund wird niemand etwas am Fahrzeug neu lackieren lassen, was nun tatsächlich den Vorbesitzer (oder den Auftraggeber) zu dieser Maßnahme bewegt hat wird vermutlich für immer sein persönliches Geheimnis bleiben. Ob man dieses Fahrzeug als ein unfallfreies Auto betrachtet bleibt jedem Interessent selbst überlassen. |
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Zu Beginn sehen wir uns den Bereich des vorderen Kotflügels an, welcher von der Motorhaube verdeckt wird und wo die Schrauben des Kotfügels sitzen - genauso wie die Farbe des **gesamten Motorraums** ist diese Farbe **matt**, also **nicht glänzend** (siehe beispielsweise den Bereich im rot umkreisten Bereich). | Zu Beginn sehen wir uns den Bereich des vorderen Kotflügels an, welcher von der Motorhaube verdeckt wird und wo die Schrauben des Kotfügels sitzen - genauso wie die Farbe des **gesamten Motorraums** ist diese Farbe **matt**, also **nicht glänzend** (siehe beispielsweise den Bereich im rot umkreisten Bereich). |
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Nun sehen wir uns den gleichen Bereich auf der gegenüberliegenden Seite (Beifahrerseite) an: Hier sieht man sofort, dass die Farbe **glänzt** und sehr **deutlich spiegelt** - dieser Kotflügel wurde nachträglich lackeirt, was man an einer anderen Stelle auch sofort sehen würde. | Nun sehen wir uns den gleichen Bereich auf der gegenüberliegenden Seite (Beifahrerseite) an: Hier sieht man sofort, dass die Farbe **glänzt** und sehr **deutlich spiegelt** - dieser Kotflügel wurde nachträglich lackeirt, was man an einer anderen Stelle auch sofort sehen würde. |
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Die nachträgliche Lackierung des vorderen rechten Kotflügels sieht man auch sehr deutlich, wenn man die Farbe dieses Kotflügels mit der Farbe der A-Säule vergleicht: Die Farbnuancen unterscheiden sich sehr, der Lackierer war nicht in der Lage den originalen Farbton genau zu treffen. | Die nachträgliche Lackierung des vorderen rechten Kotflügels sieht man auch sehr deutlich, wenn man die Farbe dieses Kotflügels mit der Farbe der A-Säule vergleicht: Die Farbnuancen unterscheiden sich sehr, der Lackierer war nicht in der Lage den originalen Farbton genau zu treffen. |
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Laut der Annonce ist dieser Wagen unfallfrei. | Laut der Annonce ist dieser Wagen unfallfrei. |
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Bei diesem Fahrzeug wurde der hintere Bereich der rechten Fahrzeugseite (Beifahrerseite) beschädigt und (sehr schlecht) repariert: Die hintere Tür wurde neu lackiert, hierbei wurde der Lack sehr unregelmäßig aufgetragen, sodass man teilweise das blanke Metall sehen kann. Der hintere rechte Kotflügel sowie die Seitenwand wurden gespachtelt und neu lackiert: Die Arbeit ist derart schlecht ausgeführt, dass man die Schleifspuren sowie die Krater im Spachtel direkt sehen kann (selbst auf den Bildern sieht man es recht deutlich, direkt am Fahrzeug sind diese Spuren unübersehbar (wenn man sich den Wagen genau ansieht)). Am deutlichsten ist die durchgeführte Reparatur am Falz der beiden Kotflügeln zu sehen: Am linken Kotflügel sieht man den werksseitigen Falz und sauber verlegte Dichtmasse, am rechten Kotflügel sind nur noch die Reste davon zu erkennen. | Bei diesem Fahrzeug wurde der hintere Bereich der rechten Fahrzeugseite (Beifahrerseite) beschädigt und (sehr schlecht) repariert: Die hintere Tür wurde neu lackiert, hierbei wurde der Lack sehr unregelmäßig aufgetragen, sodass man teilweise das blanke Metall sehen kann. Der hintere rechte Kotflügel sowie die Seitenwand wurden gespachtelt und neu lackiert: Die Arbeit ist derart schlecht ausgeführt, dass man die Schleifspuren sowie die Krater im Spachtel direkt sehen kann (selbst auf den Bildern sieht man es recht deutlich, direkt am Fahrzeug sind diese Spuren unübersehbar (wenn man sich den Wagen genau ansieht)). Am deutlichsten ist die durchgeführte Reparatur am Falz der beiden Kotflügeln zu sehen: Am linken Kotflügel sieht man den werksseitigen Falz und sauber verlegte Dichtmasse, am rechten Kotflügel sind nur noch die Reste davon zu erkennen. |
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* Der sogenannte **Händlereinkaufswert**, welcher über [[http://www.dat.de/online-services/service-fuer-verbraucher/gebrauchtfahrzeugwerte.html|** DAT**]] **kostenlos und ohne Registrierung** ermittelt werden kann. In etwa diesen Wert erhält der Verkäufer, wenn er den entsprechenden Wagen beim Händler in Zahlung geben würde. **Wichtig:** Es ist nur ein **grober Richtwert**, welcher zahlreichen Einschränkungen unterliegt, diese können [[http://www.dat.de/online-services/service-fuer-verbraucher/informationen.html|** hier**]] nachgelesen werden. Wird ein Fahrzeug **von Privat** verkauft, lassen sich in der Regel höhere Preise erzielen. Wenn man z.B. einen unfallfreien Prius III Exe, EZ. 10/2010, mit 120.000 km an einen Händler verkaufen möchte, so erhält man **in etwa** (Stand: Mai 2015): | * Der sogenannte **Händlereinkaufswert**, welcher über [[http://www.dat.de/online-services/service-fuer-verbraucher/gebrauchtfahrzeugwerte.html|** DAT**]] **kostenlos und ohne Registrierung** ermittelt werden kann. In etwa diesen Wert erhält der Verkäufer, wenn er den entsprechenden Wagen beim Händler in Zahlung geben würde. **Wichtig:** Es ist nur ein **grober Richtwert**, welcher zahlreichen Einschränkungen unterliegt, diese können [[http://www.dat.de/online-services/service-fuer-verbraucher/informationen.html|** hier**]] nachgelesen werden. Wird ein Fahrzeug **von Privat** verkauft, lassen sich in der Regel höhere Preise erzielen. Wenn man z.B. einen unfallfreien Prius III Exe, EZ. 10/2010, mit 120.000 km an einen Händler verkaufen möchte, so erhält man **in etwa** (Stand: Mai 2015): |
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Ein gebrauchter Prius IV Exe mit EZ 06/2016 und 118000 km Laufleistung wird mit folgendem Händlereinkaufswert ausgewiesen (Stand August 2018): | Ein gebrauchter Prius IV Exe mit EZ 06/2016 und 118000 km Laufleistung wird mit folgendem Händlereinkaufswert ausgewiesen (Stand August 2018): |
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* Aufgrund der Besonderheit der [[bremse|Bremsen]] der Hybridfahrzeuge (Möglichkeit der [[rekuperation|Rekuperation]]), werden insbesondere die Bremsen der Hinterachse wenig/kaum beansprucht. Das hat zur Folge, dass die Bremsscheiben und Beläge wegen der Nichtbenutzung verrostet und schwergängig **sein können**. Das ist zwar nicht weiter tragisch, weil man die Bremsen [[bremsscheibenwechsel|reinigen]] (lassen) kann, jedoch sollte bei der Besichtigung oder bei der Probefahrt darauf geachtet werden. Nachfolgend ein paar Bilder der Bremsscheiben eines Yaris HSD, bei dem das Aussehen der Bremsscheiben definitiv darauf schließen lässt, dass die Bremse freigängig gemacht werden muss. | * Aufgrund der Besonderheit der [[bremse|Bremsen]] der Hybridfahrzeuge (Möglichkeit der [[rekuperation|Rekuperation]]), werden insbesondere die Bremsen der Hinterachse wenig/kaum beansprucht. Das hat zur Folge, dass die Bremsscheiben und Beläge wegen der Nichtbenutzung verrostet und schwergängig **sein können**. Das ist zwar nicht weiter tragisch, weil man die Bremsen [[bremsscheibenwechsel|reinigen]] (lassen) kann, jedoch sollte bei der Besichtigung oder bei der Probefahrt darauf geachtet werden. Nachfolgend ein paar Bilder der Bremsscheiben eines Yaris HSD, bei dem das Aussehen der Bremsscheiben definitiv darauf schließen lässt, dass die Bremse freigängig gemacht werden muss. |
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| {{image_20190210_110759_fr.jpg?400x0}} | {{image_20190210_110744_fr.jpg?400x0}} || {{image_20190210_110853_fr.jpg?400x0}} | {{image_20190210_110808.jpg?400x0}} | * Einige Modelle (beispielsweise Prius II und Prius III) waren von **[[ruckruf|Rückrufen]]** betroffen: Unbedingt erfragen, ob das jeweilige Auto vom Rückruf betroffen war und ob die erforderlichen Arbeiten durchgeführt wurden. Diese Frage kann in der Regel vom Vorbesitzer bzw. Händler beantwortet werden.**Nachfolgend sind die Erfahrungen der Priusfreunde mit einzelnen Modellen aufgeführt:**==== Prius I, NHW11 ====Die meisten Fehler sind am NHW11 preisgünstig zu reparieren, sofern man entsprechende Eigeninitiative an den Tag legt. Einen offensichtlich gut funktionierenden Wagen kann man ohne Bedenken kaufen. Der schlimmste gelegentlich aufgetretene Schaden ist ein Fehler im Getriebe, der aber so selten ist, dass nichts gegen gebrauchte Ersatzteile spricht. Alle Fehlerpunkte sollte man prüfen und als Verhandlungsgrundlage nutzen: * **Klimakühler** undichtIn diesem Fall wird sicherlich sehr oft nachgefüllt und schnell verkauft. Mit einer UV-Lampe kann man die Undichtigkeit vorn beim Kühler sehen. Die Reparatur mit Gebrauchtteilen erscheint wenig sinnvoll. Wegen der Kombination von Wasser- und Klimakühler zu einer Einheit, ist der Ersatz teuer. Der mechansche Antrieb der Klimaanlage widerspricht dem Hybridgedanken und stört mitunter sehr. * **Motorwarnleuchte** Fehler "Abgassystem außerhalb Norm" Der Fehler tritt anfangs sehr selten auf und ist beim Kauf und für den TÜV leicht zu verbergen. Die Häufigkeit nimmt später zu und wird selbst mit :Löschungsmöglichkeit (Scangauge) irgendwann nervig. Abhilfe schafft ein neuer Katalysator. Auch ein eingeschweißter Metallkat für etwa 100 Euro schafft dauerhaft und günstig Abhilfe. * **Fernbedienung Schlüssel** Taste ohne FunktionWegen der Codierung ist Ersatz nicht in Eigeninitiative zu beschaffen. Ein Umbau auf Nachrüstsysteme ist möglich. * **Kofferraumschloss** blockiertDer Kofferraum lässt sich nicht mehr aufschliessen. Möglicherweise kann man das Schloss durch Reinigen und Schmieren wieder aktivieren. Man kann beim Nachrüstsystem auch eine elektrische Fernöffnung einbauen. [[https://www.youtube.com/watch?v=xPOzfK9PjKU|** Anleitung**]] Bei ungünstiger zeitlicher Kombination mit dem nächsten Fehler kann der Kofferraum auch nur noch über die Sitzlehne zugänglich sein. Bei mir war eine Zeitlang die elektrische Öffnung die einzig verbliebene. * **Seilzug Kofferraum/Tank** ohne FunktionAm Ende der Züge lösen sich schlecht gelötete Kugeln. Zusammen mit o.g. Fehler am Schloss kann der Kofferraum dann nur noch über die Sitzlehne zugänglich sein. Ersatz durch Schraubnippel ist preiswert und dauerhaft.==== Prius II, NHW20 ==== * Der Prius II ist das Auto, welches eine **8**-jährige Garantie auf die Hybridkomponenten hatte! **Voraussetzung:** Die Wartungsintervale wurden **penibel** eingehalten, das Auto war also entweder alle 15.000 km oder mindestens einmal jährlich in der Werkstatt. Die Erfahrung zeigt, dass solche Exemplare nur selten anzutreffen sind. Ein Anruf bei Toyota Deutschland kann für Klarheit sorgen, falls man sich erkundigen möchte, ob bei einem konkreten Fahrzeug die werksseitige Garantie auf die Hybridkomponente noch gültig ist. * **[[12_v-batterie|12-Volt-Batterie]]** fällt plötzlich aus bzw. schwächelt. Das ist ein häufiges Problem wenn nicht sogar das Häufigste. Weil zum Booten des HSD nur ca. 30 A benötigt werden und man keinen leiernden Anlasser hört, kann der Ausfall unerwartet kommen. Die Symptome bei schwacher 12-V-Batterie sind mannigfaltig und für nahezu alle Fälle von "Hilfe, bei meinem Prius leuchtet eine Warnleuchte" verantwortlich. * **[[bremse|Bremsen]]** vergammeln oft wegen Nichtbenutzung. Das ist die häufigste Ursache für quietschende Bremsen. Oft müssen die Bremsen, Scheiben und Beläge auch wegen Rost bzw. schlechtem Tragbild getauscht werden. Abhilfe: Ab und zu doch mal fester bremsen, damit die mechanischen Bremsen was zu tun bekommen. Und gelegentlich die Führung der Bremsbeläge im Sattel reinigen (lassen). * **Auspuffendtopf** rostet im Kurzstreckenbetrieb wie bei vielen anderen Autos auch. * **[[multifunktionsdisplay|MFD]] fällt beim Vor-Facelift aus.** Betroffen sind hauptsächlich Fahrzeuge mit EZ 2004. Abhilfe durch Austausch oder Reparatur. Tipps dazu siehe www.Priusfreunde.de, zum Beispiel in diesem [[http://www.priusfreunde.de/portal/index.php?option=com_kunena&Itemid=117&func=view&catid=27&id=80318|** Thread**]]. * Selten fallen Teile der **Audioeinheit** aus. Bekannt sind z.B. nicht reagierende Lautstärkedrehknöpfe, flackernde/ausfallende Radiobeleuchtung, oft in Verbindung mit nicht mehr reagierenden Tasten (siehe Forum). * Beim Kauf auf die originalen **[[felgen|Felgen]]** achten. Sie sind wegen Magnesium-Legierung recht leicht, mit ihrer Kunststoffabdeckung nicht sehr hübsch, dafür aber ziemlich teuer. * Zum Auto gehören **zwei [[schlussel|Schlüssel]]** und **ein Schildchen aus Metall mit der Schlüsselnummer**. * Bei Besichtigung auf **unangenehme Gerüche achten**. Es gibt vereinzelt das Problem, dass es von der **Belüftung der Hybridbatterie** her riecht. Viele Infos dazu bei www.Priusfreunde.de unter dem Suchwort "Kuhstallgeruch", zum Beispiel in diesem [[http://www.priusfreunde.de/portal/index.php?option=com_kunena&Itemid=117&func=view&catid=27&id=168209|** Thread**]]. * Vereinzelt gab es **Alu-Korrosion der Motorhaube** im Bereich des Logos. * Auch eher **selten**, dennoch nicht ganz ausgeschlossen: Wassereinbruch hinten rechts, das Wasser sammelt sich dann in der Batteriemulde der 12-Volt Batterie. Zum Prüfen: Kofferraum leerräumen und in die Mulde der 12-Volt Batterie mit einer kleinen Taschenlampe hineinleuchten. Etwas mehr zu diesem Thema kann [[http://www.priusfreunde.de/portal/index.php?option=com_kunena&Itemid=117&func=view&catid=27&id=319491|** hier**]] eingesehen werden. --KSR1 17:07, 2. Apr. 2015 (CEST) KSR1==== Prius III, ZVW30 und ZVW35 (PHEV) ==== * **Befestigung des Heckspoilers** prüfen (vorsichtig daran wackeln). Dieser kann beim Prius III VFL gelegentlich locker sein. Es gab auch schon Berichte über Spoilerverluste (Abrisse) in der Waschanlage. Bei einigen Exemplaren mussten die Schrauben nachgezogen werden. Diese Aufgabe kann von einem Autohaus erledigt werden. Bei einem der betroffenen Priusfreunden wurde diese Arbeit von einem Toyota-Autohaus innerhalb von **fünf Minuten kostenfrei** erledigt. Eine kleine, bebilderte [[http://priuschat.com/threads/gen-iii-spoiler-removal-w-photos-how-to.84363/|** Reparaturanleitung**]] auf English. * Das **Vorfaceliftmodell des Prius III** (BJ 2009-2012) war von **sechs Rückrufen** betroffen (alle sicherheitsrelevant, die Halter wurden vom Kraftfahrbundesamt (KBA) angeschrieben): * Bremsdruckspeicher * Software des Inverters * ABS-Software * Aktivkohlefilter des Kraftstofftanks, Code **16OSD-054** (Februar 2017) * Kopfairbag, Code **16OSD-052** (Februar 2017) * Software des Hybridsystems, Code **18SMD-088** (Oktober 2018) * Bei einigen Modellen mit dem optionalen **Solar-Schiebedach** gibt es Probleme mit dem umlaufenden Gummidichtband. Zur Prüfung: Bei **geschlossenem** und **geöffnetem** Schiebedach alle Dichtbänder entlang ihrer ganzen Länge visuell auf Unversehrtheit prüfen.| {{image_sd_20160411_114606.png?400x0}} | * **Extrem selten** aber nicht gänzlich ausgeschlossen: Einige Besitzer des Prius III berichten über defekte (durchgebrannte) Invertoren (die Einheit, in der der Strom umgewandelt wird). Eine offizielle Statistik der bekannten Fälle ist in D gegenwärtig nicht verfügbar, einer (unbelegten) Mitteilung eines Forumsmitglieds nach gab es in den Niederlanden 33 Fälle der durchgebrannten Invertoren bei 18872 verkauften Fahrzeugen (entspricht einer Ausfallquote von weniger als 0,2 Prozent). [[http://www.priusfreunde.de/portal/index.php?option=com_kunena&Itemid=117&func=view&catid=28&id=436144|** Hier**]] kann der entsprechende Thread eingesehen werden. Innerhalb dieses Forums sind gegenwärtig (Juli 2018) acht Fälle bekannt, sechs davon waren P III. [[http://www.priusfreunde.de/portal/index.php?option=com_kunena&Itemid=117&func=view&catid=28&id=436144&limit=15&limitstart=105#481721|** Hier**]] kann der entsprechende Thread eingesehen werden.==== Prius Plus, ZVW40 ======== Prius IV, ZVW50 ====Abgesehen von vereinzelten Meldungen einiger Besitzer über Kleinigkeiten, welche kaum der Rede wert sind, verhält sich der Prius IV bislang (Stand: August 2018) absolut unauffällig und ist als Gebrauchtwagen uneingeschränkt empfehlenswert.==== Yaris HSD ====Obwohl dieses Modell recht beliebt ist, handelt es sich hierbei um einen **Kleinwagen**, welcher seine Vorteile hauptsächlich **innerorts** ausspielen kann (kleiner Wendekreis, passt in kleinere Parklücken et cetera). Der vom Hersteller angegebener [[treibstoffverbrauch|Normverbrauch]] lässt sich in der Realität kaum erzielen, insbesondere dann, wenn man relativ viel auf Autobahnen unterwegs ist. Wenn man den Erwerb dieses Fahrzeugs in Erwägung zieht: Eine **realistische Einschätzung** des eigenen Fahrprofils und der auf der Autobahn bevorzugten Geschwindigkeit sind wichtig. Denn auf der Autobahn verbraucht der Yaris HSD **kaum weniger** als ein Prius II oder Prius III. Demnach ist es überlegenswert, je nach Einsatzzweck gleich zu einem deutlich größeren und bequemeren Prius zu greifen, zumal man gerbrauchte Prii (im Deutschen nicht existente Mehrzahl) inzwischen recht günstig erwerben kann. Ein sehr informativer Fahrbericht eines Priusfreundes, welcher mit seinem Yaris HSD (YHSD) bereits 100.000 Kilometer zurückgelegt hat, kann [[http://www.priusfreunde.de/portal/index.php?option=com_kunena&Itemid=117&func=view&catid=9&id=187756&limit=15&limitstart=90#284867|** hier**]] eingesehen werden. [[http://www.priusfreunde.de/portal/index.php?option=com_kunena&Itemid=117&func=view&catid=9&id=281666#284844|** Hier**]] die Meinung dieser Person zu dem Verbrauchsverhalten des Yaris HSD.==== Auris Touring Sports ======== Lexus CT200h ======== Lexus RX400h ========= Garantie vs. Gewährleistung: Was ist der Unterschied? =====Erwirbt man einen Gebrauchtwagen bei einem **gewerblichen Verkäufer**, so ist Letzterer zu einer **[[gewahrleistung|Gewährleistung]]** kraft Gesetz verpflichtet, §433 I S. 2 BGB. Bei gebrauchten Sachen (Autos) wird die Verjährungsfrist in der Regel auf ein Jahr verkürzt, §475 II BGB. Zeigt sich innerhalb der **ersten sechs Monate** nach dem Kauf (Gefahrenübergang) ein Mangel, so wird vermutet, dass dieser Mangel bereits zum Zeitpunkt des Kaufs vorlag, §476 I BGB. Das bedeutet, dass innerhalb der ersten **sechs Monate** der Händler für jeden auftretenden Mangel einstehen muss (es sei denn, der Händler kann **beweisen, dass dem nicht so war (also, dass der Mangel zum Zeitpunkt des Kaufs noch nicht vorlag )** - sehr schwer). **Nach den ersten sechs Monaten** dreht sich die Sache um (sogenannte **Beweislastumkehr**): Tritt ein Mangel ein, so wird man davon ausgehen, dass dieser Mangel zum Zeitpunkt des Kaufs **noch nicht** vorlag, **es sei denn, der Käufer kann es beweisen** (dürfte sehr schwierig sein).Viele Händler schließen beim Gebrauchtwagenkauf eine Gebrauchtwagengarantie ab. "Garantie" darf nicht mit "Gewährleistung" verwechselt werden! Die (Gebrauchtwagen-)Garantie ist eine käuflich erworbene (freiwillige) Leistung der Versicherungsgesellschaft, wogegen ein Händler zu der Gewährleistung **gesetzlich verpflichtet** ist. Was bedeutet das für den Käufer: Hat man eine Gebrauchtwagengarantie miterworben, so hat man im Falle eines Schadens/Defekts **zwei Anspruchsgrundlagen** - die Gebrauchtwagengarantie und die Gewährleistung. Das bedeutet, dass es zumindest **innerhalb der ersten sechs Monate** überlegenswert wäre, einen Mangel nicht über die Garantie, sondern über die Gewährleistung abzuwickeln. Denn das wäre für den Käufer mit keinen weiteren Kosten verbunden. Nach den ersten sechs Monaten ist es hingegen vorteilhafter, die Gebrauchtwagengarantie in Anspruch zu nehmen, da wegen der Beweislastumkehr eine Abwicklung über die Gewährleistung eher problematisch sein dürfte.Einen **Sonderfall** stellt die Situation dar, wenn ein Händler ein Kraftfahrzeug **"im Kundenauftrag"** verkauft. Rein formal bedeutet das, dass eine Privatperson den Händler bittet, als "Vermittler" zu fungieren. Diese Form des Kaufs ist mit einem Kauf von Privat gleichzusetzen. Als Käufer eines solchen Kraftfahrzeugs hat man in der Regel **kein Gewährleistungsanspruch**, da private Verkäufer keine Gewährleistung übernehmen müssen.===== Privat vs. Händler: Was ist sicherer oder empfehlenswerter? =====Das ist eine Glaubensfrage, welche sich objektiv kaum beantworten lässt. Keine Medaille ohne Kehrseite, wie es so schön heißt... Beide Formen des Kaufs haben sowohl ihre Vor- als auch ihre Nachteile. * **Vorteile** des Kaufs bei einem Händler: * Gesetzliche Gewährleistungspflicht, sehr oft zusätzlich eine Gebrauchtwagengarantie => subjektiv größere Sicherheit. * In der Regel mit neuem TÜV: [[hauptuntersuchung|HU]] und [[abgasuntersuchung|AU]]. * In der Regel werden die Fahrzeuge vor dem Verkauf in der eigenen Werkstatt überprüft und ggf. instandgesetzt. * Händler kann die Zulassung auf den Käufer (meist kostenpflichtig) erledigen. * **Nachteile** des Kaufs bei einem Händler: * In der Regel höhere Preise gegenüber dem Kauf von einer Privatperson. * Die Vorgeschichte des Wagens ist sehr oft nicht nachvollziehbar. * Die spezifischen Details des konkreten Wagens sind dem Händler unbekannt. * **Vorteile** des Kaufs bei einer Privatperson: * In der Regel größere Transparenz bezüglich der Vorgeschichte des Wagens. * Günstigere Preise und größere finanzielle Spielräume beim Verhandeln. * Ein ehrlicher Verkäufer wird auch jeden kleinsten Kratzer an dem Wagen zeigen können. * Sehr oft werden die [[winterreifen|Winterreifen]] mitverkauft. * **Nachteile** des Kaufs bei einer Privatperson: * Es gibt weder Garantie noch Gewährleistung (ein schlauer privater Verkäufer wird diese ausschließen) => subjektiv höhere Unsicherheit. * Der Wagen wurde vor dem Kauf nicht geprüft (darüber kann man sich aber im Vorfeld einigen, siehe ersten Absatz).===== Online-Beschreibung vs. Angaben im Kaufvertrag: Was gilt? =====Viele Gebrauchtwagenkäufer und Verkäufer vertreten die Ansicht, dass einzig und allein die Angaben im Kaufvertrag für die Parteien bindend sind. Doch inzwischen gibt es Gerichtsurteile (auf zwei davon werde ich später etwas ausführlicher eingehen), welche das anders bewertet und der Online-Offerte eine **größere juristische Bedeutung** zugesprochen haben (unter bestimmten Voraussetzungen, Details siehe weiter unten). Das hatte jeweils zur Folge, dass in beiden Fällen die Käufer den Prozess gewonnen haben und vom Kaufvertrag zurücktreten konnten. **Ganz entscheidend**: Der übliche Zusatz eines Online-Inserats „Alle Angaben ohne Gewähr“ hatte zumindest in den vorliegenden Fällen **keine juristische Relevanz**! * Fall 1: OLG Hamm, Az. 28 U 2/16 vom 21.07.2016.Eine kurze Beschreibung des Sachverhalts: Laut dem Online-Inserat hatte das betreffende Fahrzeug eine werkseitige Freisprecheinrichtung, welche aber tatsächlich fehlte bzw. nicht verbaut war. Im Kaufvertrag war die Freisprecheinrichtung nicht aufgeführt und der Verkäufer war der Ansicht, dass nur die Angaben im Kaufvertrag für ihn bindend seien. Das sahen die Richter anders (dieser Fall war in zwei Instanzen verhandelt und jeweils zu Gunsten des Klägers (Käufers) entschieden worden).([[https://autokaufrecht.info/2016/07/beschaffenheitsvereinbarung-aufgrund-von-vorfelderklaerungen-des-verkaeufers-in-einem-mobile-de-inserat/|** Hier**]] können die Einzelheiten zu diesem Gerichtsurteil nachgesehen werden.)Zum Verständnis: Wenn die in der Onlineofferte erwähnte Merkmale im Kaufvertrag **stillschweigend ausgelassen** werden (der Käufer wird nicht **explizit** darüber aufgeklärt (selbstverständlich schriftlich), dass diese Merkmale tatsächlich nicht vorhanden sind), dann kann sich der Käufer auf die Angaben in der Online-Offerte berufen. * Fall 2: AG München, Az. 191 C 8106/15 vom 05.05.2015Auch im vorliegenden Fall wich die Online-Beschreibung von späteren Angaben im Kaufvertrag ab: Laut Online-Offerte hätte der Wagen eine höhere Motorleistung und war scheckheftgepflegt, im Kaufvertrag fehlten diese Angaben. Die Richter **verneinen** die Auffassung, dass die Online-Beschreibung lediglich einen werbenden Charakter habe, auch wenn später im Kaufvertrag keine Detailangaben zu betreffenden Eigenschaften zu finden sind. ([[http://www.rechtsindex.de/recht-urteile/5265-urteil-scheckheftgepflegt-als-beschaffenheitsvereinbarung-beim-pkw-kauf|** Hier**]] können die Einzelheiten zu diesem Gerichtsurteil nachgesehen werden.)Daraus können folgende Schlüsse bzw. Handlungsempfehlungen abgeleitet werden: * Selbst der Online- Beschreibung wird inzwischen rechtliche Relevanz zugesprochen, der einschränkende Zusatz „Angaben ohne Gewähr“ ist juristisch bedeutungslos * Höchste Aufmerksamkeit und sorgfältiges Arbeiten sind bei der Erstellung der Online-Offerte unerlässlich * Eine Kopie der Online-Offerte ist für beide Parteien sehr wichtig.===== Wichtige/interessante Gerichtsurteile ===== * Ohne Vorliegen besonderer Anhaltspunkte für einen früheren **Unfallschaden**, obliegt dem Verkäufer nicht die Pflicht, das Fahrzeug auf Unfallschäden zu untersuchen. Allerdings muss der Verkäufer in diesem Falle die Begrenztheit seines Kenntnisstandes gegenüber dem Käufer deutlich machen, wenn er die Unfallfreiheit in einer Weise behauptet, die dem Kunden den Eindruck vermitteln kann, die Zusicherung beruhe auf der Grundlage verlässlicher Erkenntnis. (BGH (Bundesgerichtshof), Urteil vom 07.06.2006, Az.VIII ZR 209/05) * Unterlässt der Verkäufer eine **Sichtprüfung, bei der Nachlackierungen erkennbar wären, die einen Unfallverdacht offenbart hätten**, handelt er arglistig. Hätte er die erforderliche Sichtprüfung nämlich vorgenommen, wäre er in diesem Falle zur Vornahme einer genauen Untersuchung des Fahrzeugs verpflichtet gewesen oder er hätte den Käufer darüber aufklären müssen, dass eine derartige Untersuchung nicht stattgefunden hat, obwohl ein Unfallverdacht gegeben ist. (OLG (Oberlandesgericht) Karlsruhe, Beschluss vom 25.10.2010, Az. 4 U 71/09) * Wird ein Gebrauchtwagen mit einem **reparierten Unfallschaden** verkauft, ist der Händler vorher zur Vornahme einer Sichtprüfung **verpflichtet** und muss den Käufer über Anzeichen einer nicht fachgerecht durchgeführten Reparatur aufklären. (KG (Kammergericht) Berlin, Urteil vom 01.09.2011, Az. 8 U 42/10) * Stammt ein Gebrauchtwagen von einem "fliegenden Zwischenhändler", der nicht im Kfz-Brief eingetragen ist, so ist der Käufer über diesen Umstand **unaufgefordert aufzuklären**. (BGH, Urteil vom 16.12.2009, Az. VIII ZR 38/09) * Auch ohne entsprechende Beschaffenheitsvereinbarung **darf der Käufer eines Gebrauchtwagens erwarten**, dass das Fahrzeug **keinen Unfallschaden** erlitten hat, der über einen Bagatellschaden hinausgeht (= (juristisch) sogenannte **übliche Beschaffenheit**). Bei PKW fallen unter Bagatellschäden nur **ganz geringfügige Lackschäden, Blechschäden generell nicht**. (BGH, Urteil vom 10.10.2007, Az. VIII ZR 330/06) * Wird ein Gebrauchtwagen unter der Angabe "Unfallschäden laut Vorbesitzer: Nein" verkauft, so steht dem Käufer i.d.R. dann **kein Rücktrittsrecht** zu, wenn sich der Mangel der fehlenden Unfallfreiheit **ausschließlich in einem merkantilen Minderwert des Gebrauchtwagens auswirkt, der weniger als 1 % des Kaufpreises beträgt**. (BGH, Urteil vom 12.03.2008, Az. VIII ZR 253/05) * **Ein Rücktritt** wegen **fehlender Unfallfreiheit** ist unter anderem nur dann möglich, wenn der reparierte Vorschaden eine **Erheblichkeitsgrenze von 1.000 Euro überschreitet**. (OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.02.2008, Az. I-1 U 169/07) * Interessant: **Die Mietwageneigenschaft** eines Gebrauchtfahrzeugs ist **nicht offenbarungspflichtig**, da es sich hierbei inzwischen **nicht mehr um eine atypische Nutzung** handelt. (LG (Landesgericht) Kaiserslautern, Urteil vom 25.03.2009, Az. 2 O 498/08; AG (Amtgericht) Kiel), Az.: 107 C 135/1) Achtung: Gegenteilige Entscheidung: **Die Mietwageneigenschaft** eines Gebrauchtfahrzeugs ist **offenbarungspflichtig**, da es sich um eine atypische Vorbenutzung handelt. (LG Mannheim, Urteil vom 29.12.2011, Az. 1 O 122/10) * Wird ein Gebrauchtwagen "mit neuem TÜV" verkauft, obwohl sowohl der allgemeine Zustand als auch der Zustand der Bremsleitungen eher mangelhaft ist (starke Korrosion der Bremsleitungen), ist ein Rücktritt sogar ohne eine Fristsetzung zur Nachbesserung möglich. (BGH, Urteil vom 15.04.2015 - Az. VIII ZR 80/14) [[http://www.bundesgerichtshof.de/DE/Presse/Terminhinweise/terminhinweise_node.html|** Hier**]] können weitere Informationen zum konkreten Sachverhalt eingesehen werden. * Wird ein Unfallschaden **arglistig** verschwiegen und das Fahrzeug als **unfallfrei** verkauft, so beträgt die Verjährungsfrist **drei Jahre** seit dem Erwerb des Fahrzeugs (sogenannte "regelmäßige" Verjährungsfrist, § 438, III, S.1 iVm § 195 BGB). Im behandelten Fall war die Gewährleistung zwar auf ein Jahr beschränkt, aber **arglistige Täuschung** hat eben weitreichende Konsequenzen. (LG Heidelberg, Urteil vom 28.01.2015 - 1 S 22/13). [[http://www.rechtsindex.de/recht-urteile/4798-urteil-arglist-autoverkauf-falsche-angabe-unfallfrei-in-einer-internetanzeige|** Hier**]] können weitere Informationen zum konkreten Sachverhalt eingesehen werden. * Werden im Kaufvertrag **keine Angaben zu der Unfallfreiheit** gemacht, so werden auch **keine Eigenschaften des betreffenden Fahrzeugs zugesichert**. Der Käufer **darf nicht** davon ausgehen, dass das Fahrzeug keine reparierten Schäden aufweist (AG Kiel, Urteil vom 03.10.2014, Az.: 107 C 135/13). Ein späterer Rücktritt vom Vertrag ist rechtlich nicht durchsetzbar, da der Verkäufer keine Unfallfreiheit bekundete (Verkäufer hat zu diesem Punkt "geschwiegen", juristisch bedeutet das, dass zwischen den beiden Parteien keine Beschaffenheitsvereinbarung getroffen wurde). [[http://www.verkehrsanwaelte.de/newsletter-archiv/va-info-19-2014/|** Hier**]] können Einzelheiten zu diesem Urteil eingesehen werden. | | | | {{file:20190210_110759_fr.jpg?400x0}} | {{file:20190210_110744_fr.jpg?400x0}} || {{file:20190210_110853_fr.jpg?400x0}} | {{file:20190210_110808.jpg?400x0}} | * Einige Modelle (beispielsweise Prius II und Prius III) waren von **[[ruckruf|Rückrufen]]** betroffen: Unbedingt erfragen, ob das jeweilige Auto vom Rückruf betroffen war und ob die erforderlichen Arbeiten durchgeführt wurden. Diese Frage kann in der Regel vom Vorbesitzer bzw. Händler beantwortet werden.**Nachfolgend sind die Erfahrungen der Priusfreunde mit einzelnen Modellen aufgeführt:**==== Prius I, NHW11 ====Die meisten Fehler sind am NHW11 preisgünstig zu reparieren, sofern man entsprechende Eigeninitiative an den Tag legt. Einen offensichtlich gut funktionierenden Wagen kann man ohne Bedenken kaufen. Der schlimmste gelegentlich aufgetretene Schaden ist ein Fehler im Getriebe, der aber so selten ist, dass nichts gegen gebrauchte Ersatzteile spricht. Alle Fehlerpunkte sollte man prüfen und als Verhandlungsgrundlage nutzen: * **Klimakühler** undichtIn diesem Fall wird sicherlich sehr oft nachgefüllt und schnell verkauft. Mit einer UV-Lampe kann man die Undichtigkeit vorn beim Kühler sehen. Die Reparatur mit Gebrauchtteilen erscheint wenig sinnvoll. Wegen der Kombination von Wasser- und Klimakühler zu einer Einheit, ist der Ersatz teuer. Der mechansche Antrieb der Klimaanlage widerspricht dem Hybridgedanken und stört mitunter sehr. * **Motorwarnleuchte** Fehler "Abgassystem außerhalb Norm" Der Fehler tritt anfangs sehr selten auf und ist beim Kauf und für den TÜV leicht zu verbergen. Die Häufigkeit nimmt später zu und wird selbst mit :Löschungsmöglichkeit (Scangauge) irgendwann nervig. Abhilfe schafft ein neuer Katalysator. Auch ein eingeschweißter Metallkat für etwa 100 Euro schafft dauerhaft und günstig Abhilfe. * **Fernbedienung Schlüssel** Taste ohne FunktionWegen der Codierung ist Ersatz nicht in Eigeninitiative zu beschaffen. Ein Umbau auf Nachrüstsysteme ist möglich. * **Kofferraumschloss** blockiertDer Kofferraum lässt sich nicht mehr aufschliessen. Möglicherweise kann man das Schloss durch Reinigen und Schmieren wieder aktivieren. Man kann beim Nachrüstsystem auch eine elektrische Fernöffnung einbauen. [[https://www.youtube.com/watch?v=xPOzfK9PjKU|** Anleitung**]] Bei ungünstiger zeitlicher Kombination mit dem nächsten Fehler kann der Kofferraum auch nur noch über die Sitzlehne zugänglich sein. Bei mir war eine Zeitlang die elektrische Öffnung die einzig verbliebene. * **Seilzug Kofferraum/Tank** ohne FunktionAm Ende der Züge lösen sich schlecht gelötete Kugeln. Zusammen mit o.g. Fehler am Schloss kann der Kofferraum dann nur noch über die Sitzlehne zugänglich sein. Ersatz durch Schraubnippel ist preiswert und dauerhaft.==== Prius II, NHW20 ==== * Der Prius II ist das Auto, welches eine **8**-jährige Garantie auf die Hybridkomponenten hatte! **Voraussetzung:** Die Wartungsintervale wurden **penibel** eingehalten, das Auto war also entweder alle 15.000 km oder mindestens einmal jährlich in der Werkstatt. Die Erfahrung zeigt, dass solche Exemplare nur selten anzutreffen sind. Ein Anruf bei Toyota Deutschland kann für Klarheit sorgen, falls man sich erkundigen möchte, ob bei einem konkreten Fahrzeug die werksseitige Garantie auf die Hybridkomponente noch gültig ist. * **[[12_v-batterie|12-Volt-Batterie]]** fällt plötzlich aus bzw. schwächelt. Das ist ein häufiges Problem wenn nicht sogar das Häufigste. Weil zum Booten des HSD nur ca. 30 A benötigt werden und man keinen leiernden Anlasser hört, kann der Ausfall unerwartet kommen. Die Symptome bei schwacher 12-V-Batterie sind mannigfaltig und für nahezu alle Fälle von "Hilfe, bei meinem Prius leuchtet eine Warnleuchte" verantwortlich. * **[[bremse|Bremsen]]** vergammeln oft wegen Nichtbenutzung. Das ist die häufigste Ursache für quietschende Bremsen. Oft müssen die Bremsen, Scheiben und Beläge auch wegen Rost bzw. schlechtem Tragbild getauscht werden. Abhilfe: Ab und zu doch mal fester bremsen, damit die mechanischen Bremsen was zu tun bekommen. Und gelegentlich die Führung der Bremsbeläge im Sattel reinigen (lassen). * **Auspuffendtopf** rostet im Kurzstreckenbetrieb wie bei vielen anderen Autos auch. * **[[multifunktionsdisplay|MFD]] fällt beim Vor-Facelift aus.** Betroffen sind hauptsächlich Fahrzeuge mit EZ 2004. Abhilfe durch Austausch oder Reparatur. Tipps dazu siehe www.Priusfreunde.de, zum Beispiel in diesem [[http://www.priusfreunde.de/portal/index.php?option=com_kunena&Itemid=117&func=view&catid=27&id=80318|** Thread**]]. * Selten fallen Teile der **Audioeinheit** aus. Bekannt sind z.B. nicht reagierende Lautstärkedrehknöpfe, flackernde/ausfallende Radiobeleuchtung, oft in Verbindung mit nicht mehr reagierenden Tasten (siehe Forum). * Beim Kauf auf die originalen **[[felgen|Felgen]]** achten. Sie sind wegen Magnesium-Legierung recht leicht, mit ihrer Kunststoffabdeckung nicht sehr hübsch, dafür aber ziemlich teuer. * Zum Auto gehören **zwei [[schlussel|Schlüssel]]** und **ein Schildchen aus Metall mit der Schlüsselnummer**. * Bei Besichtigung auf **unangenehme Gerüche achten**. Es gibt vereinzelt das Problem, dass es von der **Belüftung der Hybridbatterie** her riecht. Viele Infos dazu bei www.Priusfreunde.de unter dem Suchwort "Kuhstallgeruch", zum Beispiel in diesem [[http://www.priusfreunde.de/portal/index.php?option=com_kunena&Itemid=117&func=view&catid=27&id=168209|** Thread**]]. * Vereinzelt gab es **Alu-Korrosion der Motorhaube** im Bereich des Logos. * Auch eher **selten**, dennoch nicht ganz ausgeschlossen: Wassereinbruch hinten rechts, das Wasser sammelt sich dann in der Batteriemulde der 12-Volt Batterie. Zum Prüfen: Kofferraum leerräumen und in die Mulde der 12-Volt Batterie mit einer kleinen Taschenlampe hineinleuchten. Etwas mehr zu diesem Thema kann [[http://www.priusfreunde.de/portal/index.php?option=com_kunena&Itemid=117&func=view&catid=27&id=319491|** hier**]] eingesehen werden. --KSR1 17:07, 2. Apr. 2015 (CEST) KSR1==== Prius III, ZVW30 und ZVW35 (PHEV) ==== * **Befestigung des Heckspoilers** prüfen (vorsichtig daran wackeln). Dieser kann beim Prius III VFL gelegentlich locker sein. Es gab auch schon Berichte über Spoilerverluste (Abrisse) in der Waschanlage. Bei einigen Exemplaren mussten die Schrauben nachgezogen werden. Diese Aufgabe kann von einem Autohaus erledigt werden. Bei einem der betroffenen Priusfreunden wurde diese Arbeit von einem Toyota-Autohaus innerhalb von **fünf Minuten kostenfrei** erledigt. Eine kleine, bebilderte [[http://priuschat.com/threads/gen-iii-spoiler-removal-w-photos-how-to.84363/|** Reparaturanleitung**]] auf English. * Das **Vorfaceliftmodell des Prius III** (BJ 2009-2012) war von **sechs Rückrufen** betroffen (alle sicherheitsrelevant, die Halter wurden vom Kraftfahrbundesamt (KBA) angeschrieben): * Bremsdruckspeicher * Software des Inverters * ABS-Software * Aktivkohlefilter des Kraftstofftanks, Code **16OSD-054** (Februar 2017) * Kopfairbag, Code **16OSD-052** (Februar 2017) * Software des Hybridsystems, Code **18SMD-088** (Oktober 2018) * Bei einigen Modellen mit dem optionalen **Solar-Schiebedach** gibt es Probleme mit dem umlaufenden Gummidichtband. Zur Prüfung: Bei **geschlossenem** und **geöffnetem** Schiebedach alle Dichtbänder entlang ihrer ganzen Länge visuell auf Unversehrtheit prüfen.| {{file:sd_20160411_114606.png?400x0}} | * **Extrem selten** aber nicht gänzlich ausgeschlossen: Einige Besitzer des Prius III berichten über defekte (durchgebrannte) Invertoren (die Einheit, in der der Strom umgewandelt wird). Eine offizielle Statistik der bekannten Fälle ist in D gegenwärtig nicht verfügbar, einer (unbelegten) Mitteilung eines Forumsmitglieds nach gab es in den Niederlanden 33 Fälle der durchgebrannten Invertoren bei 18872 verkauften Fahrzeugen (entspricht einer Ausfallquote von weniger als 0,2 Prozent). [[http://www.priusfreunde.de/portal/index.php?option=com_kunena&Itemid=117&func=view&catid=28&id=436144|** Hier**]] kann der entsprechende Thread eingesehen werden. Innerhalb dieses Forums sind gegenwärtig (Juli 2018) acht Fälle bekannt, sechs davon waren P III. [[http://www.priusfreunde.de/portal/index.php?option=com_kunena&Itemid=117&func=view&catid=28&id=436144&limit=15&limitstart=105#481721|** Hier**]] kann der entsprechende Thread eingesehen werden.==== Prius Plus, ZVW40 ======== Prius IV, ZVW50 ====Abgesehen von vereinzelten Meldungen einiger Besitzer über Kleinigkeiten, welche kaum der Rede wert sind, verhält sich der Prius IV bislang (Stand: August 2018) absolut unauffällig und ist als Gebrauchtwagen uneingeschränkt empfehlenswert.==== Yaris HSD ====Obwohl dieses Modell recht beliebt ist, handelt es sich hierbei um einen **Kleinwagen**, welcher seine Vorteile hauptsächlich **innerorts** ausspielen kann (kleiner Wendekreis, passt in kleinere Parklücken et cetera). Der vom Hersteller angegebener [[treibstoffverbrauch|Normverbrauch]] lässt sich in der Realität kaum erzielen, insbesondere dann, wenn man relativ viel auf Autobahnen unterwegs ist. Wenn man den Erwerb dieses Fahrzeugs in Erwägung zieht: Eine **realistische Einschätzung** des eigenen Fahrprofils und der auf der Autobahn bevorzugten Geschwindigkeit sind wichtig. Denn auf der Autobahn verbraucht der Yaris HSD **kaum weniger** als ein Prius II oder Prius III. Demnach ist es überlegenswert, je nach Einsatzzweck gleich zu einem deutlich größeren und bequemeren Prius zu greifen, zumal man gerbrauchte Prii (im Deutschen nicht existente Mehrzahl) inzwischen recht günstig erwerben kann. Ein sehr informativer Fahrbericht eines Priusfreundes, welcher mit seinem Yaris HSD (YHSD) bereits 100.000 Kilometer zurückgelegt hat, kann [[http://www.priusfreunde.de/portal/index.php?option=com_kunena&Itemid=117&func=view&catid=9&id=187756&limit=15&limitstart=90#284867|** hier**]] eingesehen werden. [[http://www.priusfreunde.de/portal/index.php?option=com_kunena&Itemid=117&func=view&catid=9&id=281666#284844|** Hier**]] die Meinung dieser Person zu dem Verbrauchsverhalten des Yaris HSD.==== Auris Touring Sports ======== Lexus CT200h ======== Lexus RX400h ========= Garantie vs. Gewährleistung: Was ist der Unterschied? =====Erwirbt man einen Gebrauchtwagen bei einem **gewerblichen Verkäufer**, so ist Letzterer zu einer **[[gewahrleistung|Gewährleistung]]** kraft Gesetz verpflichtet, §433 I S. 2 BGB. Bei gebrauchten Sachen (Autos) wird die Verjährungsfrist in der Regel auf ein Jahr verkürzt, §475 II BGB. Zeigt sich innerhalb der **ersten sechs Monate** nach dem Kauf (Gefahrenübergang) ein Mangel, so wird vermutet, dass dieser Mangel bereits zum Zeitpunkt des Kaufs vorlag, §476 I BGB. Das bedeutet, dass innerhalb der ersten **sechs Monate** der Händler für jeden auftretenden Mangel einstehen muss (es sei denn, der Händler kann **beweisen, dass dem nicht so war (also, dass der Mangel zum Zeitpunkt des Kaufs noch nicht vorlag )** - sehr schwer). **Nach den ersten sechs Monaten** dreht sich die Sache um (sogenannte **Beweislastumkehr**): Tritt ein Mangel ein, so wird man davon ausgehen, dass dieser Mangel zum Zeitpunkt des Kaufs **noch nicht** vorlag, **es sei denn, der Käufer kann es beweisen** (dürfte sehr schwierig sein).Viele Händler schließen beim Gebrauchtwagenkauf eine Gebrauchtwagengarantie ab. "Garantie" darf nicht mit "Gewährleistung" verwechselt werden! Die (Gebrauchtwagen-)Garantie ist eine käuflich erworbene (freiwillige) Leistung der Versicherungsgesellschaft, wogegen ein Händler zu der Gewährleistung **gesetzlich verpflichtet** ist. Was bedeutet das für den Käufer: Hat man eine Gebrauchtwagengarantie miterworben, so hat man im Falle eines Schadens/Defekts **zwei Anspruchsgrundlagen** - die Gebrauchtwagengarantie und die Gewährleistung. Das bedeutet, dass es zumindest **innerhalb der ersten sechs Monate** überlegenswert wäre, einen Mangel nicht über die Garantie, sondern über die Gewährleistung abzuwickeln. Denn das wäre für den Käufer mit keinen weiteren Kosten verbunden. Nach den ersten sechs Monaten ist es hingegen vorteilhafter, die Gebrauchtwagengarantie in Anspruch zu nehmen, da wegen der Beweislastumkehr eine Abwicklung über die Gewährleistung eher problematisch sein dürfte.Einen **Sonderfall** stellt die Situation dar, wenn ein Händler ein Kraftfahrzeug **"im Kundenauftrag"** verkauft. Rein formal bedeutet das, dass eine Privatperson den Händler bittet, als "Vermittler" zu fungieren. Diese Form des Kaufs ist mit einem Kauf von Privat gleichzusetzen. Als Käufer eines solchen Kraftfahrzeugs hat man in der Regel **kein Gewährleistungsanspruch**, da private Verkäufer keine Gewährleistung übernehmen müssen.===== USA-Importe =====Es gibt tatsächlich Situationen, bei denen man sich auf ein Export eines Wagens aus den USA einlassen muss - nämlich dann, wenn man unbedingt ein Fahrzeugmodell haben möchte, welches **ausschließlich in den USA** angeboten wird. Hellhörig sollte man aber werden, wenn hierzulande Fahrzeuge aus Nordamerika angeboten werden, welche auch offiziell in Deutschland verkauft wurden - auf gängigen Online-Portalen sieht man immer wieder Prii allen drei letzten Generationen.Grob überschlagen kann man sagen, dass die "Überführungskosten" eines Fahrzeugs aus Nordamerika nach Deutschland den ursprüglichen Kaufpreis des Wagens um etwa 20-30 Prozent erhöhen - allein der Transport über den Ozean ist sicherlich alles andere als billig. Somit müsste ein aus den USA importierter Prius **zwangsläufig mehr kosten**, als ein vergleichbarer, hier zugelassener Pedant. Man sieht jedoch immer wieder Angebote, die vor allem mit einem sehr günstigen Preis auffallen, was jeglicher Logik widerspricht.Der günstige Preis dieser Angebote ist in den allermeisten Fällen der Tatsache geschuldet, dass man das betreffende Fahrzeug sehr billig erworben hat - ein Kriterium, welches vor allem von verunfallten (**und unreparierten**) Autos erfüllt wird. Diese Fahrzeuge (in der Regel mit einem sogenannten Salvage-Title (vergleichbar mit dem deutschen "wirtschaftlichen Totalschaden") versehen) werden von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft versteigert und werden sehr oft von den Käufern aus Georgien und Littauen erworben und dorthin verschifft - dort werden sie nämlich notdürftig repariert und tauchen anschließend als gebrauchte Fahrzeuge in Deutschland auf, wobei die ganze Vorgeschichte dem potenziellen hiesigen Käufer natürlich vorenthalten wird. Beim Käufer soll der Eindruck entstehen, dass es sich hierbei um ein "ganz gewöhnliches Angebot" handelt.Für einen durchschnittlichen Käufer ist es nicht immer einfach festzustellen, ob das jeweilige Fahrzeug aus den USA stammt - man muss recht detailliert darüber im Bilde sein, welche Ausstattungsmerkmale die europäische Versionen von denen der USA unterscheiden. Hier findet der geneigte Leser einige von mir genannte Beispiele:[[http://http://www.priusfreunde.de/portal/index.php?option=com_kunena&Itemid=117&func=view&catid=6&id=187689&limit=15&limitstart=420#574995|** Prius III**]], [[http://www.priusfreunde.de/portal/index.php?option=com_kunena&Itemid=117&func=view&catid=6&id=187689&limit=15&limitstart=375#563948|** Prius IV**]], [[http://www.priusfreunde.de/portal/index.php?option=com_kunena&Itemid=117&func=view&catid=6&id=187689&limit=15&limitstart=360#563682|** Prius IV**]], [[http://www.priusfreunde.de/portal/index.php?option=com_kunena&Itemid=117&func=view&catid=6&id=187689&limit=15&limitstart=465#622793|** Prius III**]].Wichtig: Bei US-Fahrzeugen hat man die Möglichkeit sehr viel über die Vergangenheit des Wagens über die [[fahrzeug-identifizierungsnummer|VIN]] in Erfahrung zu bringen: Neben der Tatsache, dass man sehr viele Versteigerungsbeschreibungen kostenlos über die Suchmaschinen findet, gibt es auch noch spezielle Datenbanken dafür, welche allerdings ihre gespeicherten Daten nicht kostenlos anbieten sondern verkaufen.Wenn man den Verdacht schöpft, dass es sich bei dem jeweiligen Wagen um einen US-Import handeln könnte, dann ist man gut beraten vom Kauf abzusehen. Aus reinem Interesse könnte man versuchen (am besten im Vorfeld der Besichtigung) anhand der [[fahrzeug-identifizierungsnummer|VIN]] die Vorgeschichte des Wagens in Erfahrung zu bringen, doch sofern der Wagen tatsächlich aus den USA stammen sollte werden die Ergebnisse der Recherche in der Regel sehr ernüchternd sein. Hierzu wird, wie bereits erwähnt, die [[fahrzeug-identifizierungsnummer|VIN]] benötigt - um sie zu bekommen bieten sich zwei Möglichkeiten an: - Der Verkäufer teilt sie fernmündlich (auf Anfrage) mit. Falls sich der Verkäufer bei der Frage nach der VIN sturr oder dumm stellen sollte, dann ist es ein sehr deutliches Indiz dafür, dass mit der Vergangenheit des Wagens etwas nicht stimmt. - Während der Besichtigung schreibt man sich die VIN auf (sie ist an mehreren Stellen des Wagens zu finden, z.B. bei vielen neueren Modellen unterhalb der linken unteren Ecke der Windschutzscheibe) oder macht Bilder davon, um anschließend eine internetbasierte Recherche zu tätigen.===== Privat vs. Händler: Was ist sicherer oder empfehlenswerter? =====Das ist eine Glaubensfrage, welche sich objektiv kaum beantworten lässt. Keine Medaille ohne Kehrseite, wie es so schön heißt... Beide Formen des Kaufs haben sowohl ihre Vor- als auch ihre Nachteile. * **Vorteile** des Kaufs bei einem Händler: * Gesetzliche Gewährleistungspflicht, sehr oft zusätzlich eine Gebrauchtwagengarantie => subjektiv größere Sicherheit. * In der Regel mit neuem TÜV: [[hauptuntersuchung|HU]] und [[abgasuntersuchung|AU]]. * In der Regel werden die Fahrzeuge vor dem Verkauf in der eigenen Werkstatt überprüft und ggf. instandgesetzt. * Händler kann die Zulassung auf den Käufer (meist kostenpflichtig) erledigen. * **Nachteile** des Kaufs bei einem Händler: * In der Regel höhere Preise gegenüber dem Kauf von einer Privatperson. * Die Vorgeschichte des Wagens ist sehr oft nicht nachvollziehbar. * Die spezifischen Details des konkreten Wagens sind dem Händler unbekannt. * **Vorteile** des Kaufs bei einer Privatperson: * In der Regel größere Transparenz bezüglich der Vorgeschichte des Wagens. * Günstigere Preise und größere finanzielle Spielräume beim Verhandeln. * Ein ehrlicher Verkäufer wird auch jeden kleinsten Kratzer an dem Wagen zeigen können. * Sehr oft werden die [[winterreifen|Winterreifen]] mitverkauft. * **Nachteile** des Kaufs bei einer Privatperson: * Es gibt weder Garantie noch Gewährleistung (ein schlauer privater Verkäufer wird diese ausschließen) => subjektiv höhere Unsicherheit. * Der Wagen wurde vor dem Kauf nicht geprüft (darüber kann man sich aber im Vorfeld einigen, siehe ersten Absatz).===== Online-Beschreibung vs. Angaben im Kaufvertrag: Was gilt? =====Viele Gebrauchtwagenkäufer und Verkäufer vertreten die Ansicht, dass einzig und allein die Angaben im Kaufvertrag für die Parteien bindend sind. Doch inzwischen gibt es Gerichtsurteile (auf zwei davon werde ich später etwas ausführlicher eingehen), welche das anders bewertet und der Online-Offerte eine **größere juristische Bedeutung** zugesprochen haben (unter bestimmten Voraussetzungen, Details siehe weiter unten). Das hatte jeweils zur Folge, dass in beiden Fällen die Käufer den Prozess gewonnen haben und vom Kaufvertrag zurücktreten konnten. **Ganz entscheidend**: Der übliche Zusatz eines Online-Inserats „Alle Angaben ohne Gewähr“ hatte zumindest in den vorliegenden Fällen **keine juristische Relevanz**! * Fall 1: OLG Hamm, Az. 28 U 2/16 vom 21.07.2016.Eine kurze Beschreibung des Sachverhalts: Laut dem Online-Inserat hatte das betreffende Fahrzeug eine werkseitige Freisprecheinrichtung, welche aber tatsächlich fehlte bzw. nicht verbaut war. Im Kaufvertrag war die Freisprecheinrichtung nicht aufgeführt und der Verkäufer war der Ansicht, dass nur die Angaben im Kaufvertrag für ihn bindend seien. Das sahen die Richter anders (dieser Fall war in zwei Instanzen verhandelt und jeweils zu Gunsten des Klägers (Käufers) entschieden worden).([[https://autokaufrecht.info/2016/07/beschaffenheitsvereinbarung-aufgrund-von-vorfelderklaerungen-des-verkaeufers-in-einem-mobile-de-inserat/|** Hier**]] können die Einzelheiten zu diesem Gerichtsurteil nachgesehen werden.)Zum Verständnis: Wenn die in der Onlineofferte erwähnte Merkmale im Kaufvertrag **stillschweigend ausgelassen** werden (der Käufer wird nicht **explizit** darüber aufgeklärt (selbstverständlich schriftlich), dass diese Merkmale tatsächlich nicht vorhanden sind), dann kann sich der Käufer auf die Angaben in der Online-Offerte berufen. * Fall 2: AG München, Az. 191 C 8106/15 vom 05.05.2015Auch im vorliegenden Fall wich die Online-Beschreibung von späteren Angaben im Kaufvertrag ab: Laut Online-Offerte hätte der Wagen eine höhere Motorleistung und war scheckheftgepflegt, im Kaufvertrag fehlten diese Angaben. Die Richter **verneinen** die Auffassung, dass die Online-Beschreibung lediglich einen werbenden Charakter habe, auch wenn später im Kaufvertrag keine Detailangaben zu betreffenden Eigenschaften zu finden sind. ([[http://www.rechtsindex.de/recht-urteile/5265-urteil-scheckheftgepflegt-als-beschaffenheitsvereinbarung-beim-pkw-kauf|** Hier**]] können die Einzelheiten zu diesem Gerichtsurteil nachgesehen werden.)Daraus können folgende Schlüsse bzw. Handlungsempfehlungen abgeleitet werden: * Selbst der Online- Beschreibung wird inzwischen rechtliche Relevanz zugesprochen, der einschränkende Zusatz „Angaben ohne Gewähr“ ist juristisch bedeutungslos * Höchste Aufmerksamkeit und sorgfältiges Arbeiten sind bei der Erstellung der Online-Offerte unerlässlich * Eine Kopie der Online-Offerte ist für beide Parteien sehr wichtig.===== Wichtige/interessante Gerichtsurteile ===== * Ohne Vorliegen besonderer Anhaltspunkte für einen früheren **Unfallschaden**, obliegt dem Verkäufer nicht die Pflicht, das Fahrzeug auf Unfallschäden zu untersuchen. Allerdings muss der Verkäufer in diesem Falle die Begrenztheit seines Kenntnisstandes gegenüber dem Käufer deutlich machen, wenn er die Unfallfreiheit in einer Weise behauptet, die dem Kunden den Eindruck vermitteln kann, die Zusicherung beruhe auf der Grundlage verlässlicher Erkenntnis. (BGH (Bundesgerichtshof), Urteil vom 07.06.2006, Az.VIII ZR 209/05) * Unterlässt der Verkäufer eine **Sichtprüfung, bei der Nachlackierungen erkennbar wären, die einen Unfallverdacht offenbart hätten**, handelt er arglistig. Hätte er die erforderliche Sichtprüfung nämlich vorgenommen, wäre er in diesem Falle zur Vornahme einer genauen Untersuchung des Fahrzeugs verpflichtet gewesen oder er hätte den Käufer darüber aufklären müssen, dass eine derartige Untersuchung nicht stattgefunden hat, obwohl ein Unfallverdacht gegeben ist. (OLG (Oberlandesgericht) Karlsruhe, Beschluss vom 25.10.2010, Az. 4 U 71/09) * Wird ein Gebrauchtwagen mit einem **reparierten Unfallschaden** verkauft, ist der Händler vorher zur Vornahme einer Sichtprüfung **verpflichtet** und muss den Käufer über Anzeichen einer nicht fachgerecht durchgeführten Reparatur aufklären. (KG (Kammergericht) Berlin, Urteil vom 01.09.2011, Az. 8 U 42/10) * Stammt ein Gebrauchtwagen von einem "fliegenden Zwischenhändler", der nicht im Kfz-Brief eingetragen ist, so ist der Käufer über diesen Umstand **unaufgefordert aufzuklären**. (BGH, Urteil vom 16.12.2009, Az. VIII ZR 38/09) * Auch ohne entsprechende Beschaffenheitsvereinbarung **darf der Käufer eines Gebrauchtwagens erwarten**, dass das Fahrzeug **keinen Unfallschaden** erlitten hat, der über einen Bagatellschaden hinausgeht (= (juristisch) sogenannte **übliche Beschaffenheit**). Bei PKW fallen unter Bagatellschäden nur **ganz geringfügige Lackschäden, Blechschäden generell nicht**. (BGH, Urteil vom 10.10.2007, Az. VIII ZR 330/06) * Wird ein Gebrauchtwagen unter der Angabe "Unfallschäden laut Vorbesitzer: Nein" verkauft, so steht dem Käufer i.d.R. dann **kein Rücktrittsrecht** zu, wenn sich der Mangel der fehlenden Unfallfreiheit **ausschließlich in einem merkantilen Minderwert des Gebrauchtwagens auswirkt, der weniger als 1 % des Kaufpreises beträgt**. (BGH, Urteil vom 12.03.2008, Az. VIII ZR 253/05) * **Ein Rücktritt** wegen **fehlender Unfallfreiheit** ist unter anderem nur dann möglich, wenn der reparierte Vorschaden eine **Erheblichkeitsgrenze von 1.000 Euro überschreitet**. (OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.02.2008, Az. I-1 U 169/07) * Interessant: **Die Mietwageneigenschaft** eines Gebrauchtfahrzeugs ist **nicht offenbarungspflichtig**, da es sich hierbei inzwischen **nicht mehr um eine atypische Nutzung** handelt. (LG (Landesgericht) Kaiserslautern, Urteil vom 25.03.2009, Az. 2 O 498/08; AG (Amtgericht) Kiel), Az.: 107 C 135/1) Achtung: Gegenteilige Entscheidung: **Die Mietwageneigenschaft** eines Gebrauchtfahrzeugs ist **offenbarungspflichtig**, da es sich um eine atypische Vorbenutzung handelt. (LG Mannheim, Urteil vom 29.12.2011, Az. 1 O 122/10) * Wird ein Gebrauchtwagen "mit neuem TÜV" verkauft, obwohl sowohl der allgemeine Zustand als auch der Zustand der Bremsleitungen eher mangelhaft ist (starke Korrosion der Bremsleitungen), ist ein Rücktritt sogar ohne eine Fristsetzung zur Nachbesserung möglich. (BGH, Urteil vom 15.04.2015 - Az. VIII ZR 80/14) [[http://www.bundesgerichtshof.de/DE/Presse/Terminhinweise/terminhinweise_node.html|** Hier**]] können weitere Informationen zum konkreten Sachverhalt eingesehen werden. * Wird ein Unfallschaden **arglistig** verschwiegen und das Fahrzeug als **unfallfrei** verkauft, so beträgt die Verjährungsfrist **drei Jahre** seit dem Erwerb des Fahrzeugs (sogenannte "regelmäßige" Verjährungsfrist, § 438, III, S.1 iVm § 195 BGB). Im behandelten Fall war die Gewährleistung zwar auf ein Jahr beschränkt, aber **arglistige Täuschung** hat eben weitreichende Konsequenzen. (LG Heidelberg, Urteil vom 28.01.2015 - 1 S 22/13). [[http://www.rechtsindex.de/recht-urteile/4798-urteil-arglist-autoverkauf-falsche-angabe-unfallfrei-in-einer-internetanzeige|** Hier**]] können weitere Informationen zum konkreten Sachverhalt eingesehen werden. * Werden im Kaufvertrag **keine Angaben zu der Unfallfreiheit** gemacht, so werden auch **keine Eigenschaften des betreffenden Fahrzeugs zugesichert**. Der Käufer **darf nicht** davon ausgehen, dass das Fahrzeug keine reparierten Schäden aufweist (AG Kiel, Urteil vom 03.10.2014, Az.: 107 C 135/13). Ein späterer Rücktritt vom Vertrag ist rechtlich nicht durchsetzbar, da der Verkäufer keine Unfallfreiheit bekundete (Verkäufer hat zu diesem Punkt "geschwiegen", juristisch bedeutet das, dass zwischen den beiden Parteien keine Beschaffenheitsvereinbarung getroffen wurde). [[http://www.verkehrsanwaelte.de/newsletter-archiv/va-info-19-2014/|** Hier**]] können Einzelheiten zu diesem Urteil eingesehen werden. | | |
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