tagfahrlichtgebot
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Tagfahrlichtgebot bedeutet die gesetzliche Pflicht, tagsüber ein entsprechendes tagfahrlicht oder das normale abblendlicht eingeschaltet zu haben. Das kann automatisch oder manuell geschehen.
Ein Tagfahrlichtgebot besteht in folgenden Ländern:
- Dänemark ganzjährig
- Estland ganzjährig
- Finnland ganzjährig, aber nur außerorts
- Island ganzjährig
- Italien ganzjährig, aber nur außerorts
- Lettland ganzjährig
- Litauen vom 1. September bis 7. September sowie vom 1. November bis 1. März
- Norwegen ganzjährig
- Österreich ???
- Polen vom 1. Oktober bis Ende Februar
- Rumänien ganzjährig
- Schweden ganzjährig
- Slowenien ganzjährig
- Tschechien vom 1. Oktober bis Ende März
- Ungarn ganzjährig Standlicht, aber nur außerorts
- USA und Kanada: ganzjährig
Weblinks
- http://www.landesverkehrswacht.de/lvw/themen/302.html Infos zum Tagfahrlicht bei der Landesverkehrswacht NRW]
tagfahrlichtgebot.1125577925.txt.gz · Zuletzt geändert: 2005/09/01 14:32 von kreitschie