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Den Fahrzeugschein fertigt die zuständige Zulassungstelle aus und händigt sie dem Halter aus. Voraussetzung ist eine Betriebserlaubnis oder eine EG-Typgenehmigung. Fehlt noch die erforderliche Betriebserlaubnis, so wird sie durch Ausfertigung des Fahrzeugscheins erteilt; einer besonderen Ausfertigung der Betriebserlaubnis bedarf es nur, wenn umfangreiche Bedingungen gestellt werden, auf die im Fahrzeugschein alsdann hinzuweisen ist.

Der Fahrzeugschein beinhaltet Name, Vornamen und genaue Anschrift des Halters sowie Hersteller, Tag der ersten Zulassung, Art, Leergewicht, zulässiges Gesamtgewicht, Fahrzeug-Identifizierungsnummer und amtliches Kennzeichen.

Der Fahrzeugschein ist mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.

(redaktionell überarbeiteter Auszug aus der Straßenverkehrszulassungsordnung STVZO)

Im Oktober 2005 wurde der der Fahrzeugschein durch die „Zulassungsbestätigung Teil I“ ersetzt.

Prius Fahrzeugschein-Daten

Prius I Modell 2000

Anmerkungen:

Prius II Modell 2004

Prius II Modell 2006 (Facelift)

Prius III Modell 2012 (Facelift)

Bild der Zulassung (mit extra eingetragenen 16„ Felgen)

teil_i.jpg

Prius IV Modell 201 6

Bild der Zulassung (mit extra eingetragenen 15“ Felgen)

zulassungp4.jpg

Lexus CT200h Fahrzeugschein-Daten

CT200h 2012

ct200h-schein.jpg