Eine **Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile** wird für ein bestimmtes Bauteil, zum Beispiel für [[leichtmetallfelge]]n, [[anhangerkupplung]]en oder Zusatzscheinwerfer erteilt. Sofern dabei die zugehörigen Einbauanweisungen beachtet werden, bleibt beim Einbau die [[abe|Allgemeine Betriebserlaubnis]] des Fahrzeuges erhalten. Die Kopie der mitgelieferten Betriebserlaubnis für das Fahrzeugteil muss bei einer Polizeikontrolle vorgelegt werden können. Beim Anbau von Zubehörteilen **ohne** die Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile (durch ein Prüfzeichen an gut sichtbarer Stelle erkennbar) entfällt in der Regel die [[abe|Allgemeine Betriebserlaubnis]] für das Fahrzeug. Damit entfällt auch der Versicherungsschutz!