Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


wiener_abkommen

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen der Seite angezeigt.

Link zu der Vergleichsansicht

Nächste Überarbeitung
Vorherige Überarbeitung
wiener_abkommen [2005/10/03 04:55] kreitschiewiener_abkommen [2023/12/29 22:08] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1
Zeile 1: Zeile 1:
-Nach dem **Wiener Abkommen** (genauer: Wiener Straßenverkehrsübereinkommens) vom 08.11.1968 für Europa hat der Lenker **immer die Verantwortung für die Führung des Fahrzeugs**, auch wenn das Fahrzeug schneller reagieren könnte als der Fahrer. Daraus erschließst sich auch die Haftung des Fahrers.+Nach dem **Wiener Abkommen** (genauer: Wiener Straßenverkehrsübereinkommens) vom 08.11.1968 für Europa hat der Lenker **immer die Verantwortung für die Führung des Fahrzeugs**, auch wenn das Fahrzeug schneller reagieren könnte als der Fahrer. Daraus erschließt sich auch die Haftung des Fahrers.
  
 **Weitere Regelungen:** **Weitere Regelungen:**
Zeile 21: Zeile 21:
  
 Aus diesem konsequent weiterentwickelten Grundgedanken folgt dann der messerscharfe Schluss, dass man den Fahrer weitgehend informieren müsse, damit er keine Fehlentscheidungen treffen könne. Und das führt u.a. zu der Nicht-Abschaltbarkeit des [[ruckfahrpiepser]]s in Europa. Das ist also im Gegensatz zu der US-Version beabsichtigt. Aus diesem konsequent weiterentwickelten Grundgedanken folgt dann der messerscharfe Schluss, dass man den Fahrer weitgehend informieren müsse, damit er keine Fehlentscheidungen treffen könne. Und das führt u.a. zu der Nicht-Abschaltbarkeit des [[ruckfahrpiepser]]s in Europa. Das ist also im Gegensatz zu der US-Version beabsichtigt.
 +
 +Daher ist es auch beim [[einparkautomatik|IPA]] erforderlich, dass der Fahrer informiert wird (über das [[mfd]]), und selbst jederzeit bremsbereit ist.
  
  
wiener_abkommen.1128308112.txt.gz · Zuletzt geändert: 2005/10/03 04:55 von kreitschie