wiener_abkommen
Unterschiede
Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen der Seite angezeigt.
Nächste Überarbeitung | Vorherige Überarbeitung | ||
wiener_abkommen [2005/10/03 04:55] – kreitschie | wiener_abkommen [2023/12/29 22:08] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | ||
---|---|---|---|
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
- | Nach dem **Wiener Abkommen** (genauer: Wiener Straßenverkehrsübereinkommens) vom 08.11.1968 für Europa hat der Lenker **immer die Verantwortung für die Führung des Fahrzeugs**, | + | Nach dem **Wiener Abkommen** (genauer: Wiener Straßenverkehrsübereinkommens) vom 08.11.1968 für Europa hat der Lenker **immer die Verantwortung für die Führung des Fahrzeugs**, |
**Weitere Regelungen: | **Weitere Regelungen: | ||
Zeile 21: | Zeile 21: | ||
Aus diesem konsequent weiterentwickelten Grundgedanken folgt dann der messerscharfe Schluss, dass man den Fahrer weitgehend informieren müsse, damit er keine Fehlentscheidungen treffen könne. Und das führt u.a. zu der Nicht-Abschaltbarkeit des [[ruckfahrpiepser]]s in Europa. Das ist also im Gegensatz zu der US-Version beabsichtigt. | Aus diesem konsequent weiterentwickelten Grundgedanken folgt dann der messerscharfe Schluss, dass man den Fahrer weitgehend informieren müsse, damit er keine Fehlentscheidungen treffen könne. Und das führt u.a. zu der Nicht-Abschaltbarkeit des [[ruckfahrpiepser]]s in Europa. Das ist also im Gegensatz zu der US-Version beabsichtigt. | ||
+ | |||
+ | Daher ist es auch beim [[einparkautomatik|IPA]] erforderlich, | ||
wiener_abkommen.1128308112.txt.gz · Zuletzt geändert: 2005/10/03 04:55 von kreitschie