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 **§38a der STVZO:** **§38a der STVZO:**
-Personenkraftwagen sowie Lastkraftwagen, Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t – ausgenommen land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen und Dreirad-Kraftfahrzeuge – müssen mit einer **Sicherungseinrichtung gegen unbefugte Benutzung**, Personenkraftwagen zusätzlich mit einer [[wegfahrsperre]] ausgerüstet sein. Die Sicherungseinrichtung gegen unbefugte Benutzung und die Wegfahrsperre müssen den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen+Personenkraftwagen sowie Lastkraftwagen, Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t – ausgenommen land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen und Dreirad-Kraftfahrzeuge – müssen mit einer **Sicherungseinrichtung gegen unbefugte Benutzung**, Personenkraftwagen zusätzlich mit einer [[wegfahrsperre]] ausgerüstet sein.
  
 **Sicherungseinrichtung gegen unbefugte Benutzung** nach EU-Richtlinie 95/56/EG umd 93/33/EWG: **Sicherungseinrichtung gegen unbefugte Benutzung** nach EU-Richtlinie 95/56/EG umd 93/33/EWG:
 ein System zur Sicherung gegen unbefugtes Anlassen des Motors oder die Nutzung einer anderen Hauptantriebsenergiequelle des Fahrzeugs in Verbindung mit mindestens einer Einrichtung zur  ein System zur Sicherung gegen unbefugtes Anlassen des Motors oder die Nutzung einer anderen Hauptantriebsenergiequelle des Fahrzeugs in Verbindung mit mindestens einer Einrichtung zur 
   *  Blockierung der Lenkanlage,   *  Blockierung der Lenkanlage,
-  *  Blockierung der Kraftübertragung oder+  *  **Blockierung der Kraftübertragung** oder
   *  Blockierung des Gangschalthebels    *  Blockierung des Gangschalthebels 
  
-Eine auf die Kraftübertragung wirkende Sicherungseinrichtung gegen unbefugte Benutzung muß das Drehen der Antriebsräder des Fahrzeugs verhindern. In der Verriegelungsstellung muß die Sicherheitseinrichtung des Typs 4 bei dem höchsten Drehmoment des Antriebsmotors die Drehung des angetriebenen Rades verhindern.+... 
 + 
 +Eine auf die Kraftübertragung wirkende Sicherungseinrichtung gegen unbefugte Benutzung muß **das Drehen der Antriebsräder des Fahrzeugs verhindern**. In der Verriegelungsstellung muß die Sicherheitseinrichtung des Typs 4 bei dem höchsten Drehmoment des Antriebsmotors die Drehung des angetriebenen Rades verhindern.
  
  
lenkradschloss.1124921095.txt.gz · Zuletzt geändert: 2005/08/25 00:04 von kreitschie