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abschleppen

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abschleppen [2015/05/21 15:20] tobiabschleppen [2023/12/29 22:08] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1
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 ==== Rechtliches ==== ==== Rechtliches ====
  
-Der Fahrer des ziehenden Fahrzeuges muss einen Führerschein besitzen, der Fahrer des hinteren (abgeschleppten Fahrzeuges) braucht im Notfall (Wagen liegen geblieben, etc.) keinen Führerschein. Bei geplantem Abschleppen (Überführung, etc.) benötigt der Fahrer den Führerschein Klasse C(E) (früher 2) für Mehrachsige Anhänger und der Fahrer des abgeschleppten Autos mindestens einen Führerschein der Klasse B (früher 3). Zusätzlich muss eine geplante Überführung beantragt und genehmigt werden.+Der Fahrer des ziehenden Fahrzeuges muss einen Führerschein besitzen, der Fahrer des hinteren (abgeschleppten Fahrzeuges) braucht im Notfall (Wagen liegen geblieben, etc.) keinen Führerschein. Bei geplantem Abschleppen (Überführung, etc.) benötigt der Fahrer den Führerschein Klasse C(E) (früher 2) für Mehrachsige Anhänger und der Fahrer des abgeschleppten Autos mindestens einen Führerschein der Klasse B (früher 3).Zusätzlich muss eine geplante Überführung beantragt und genehmigt werden
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 +==== Abschleppen in Österreich ==== 
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 +Lenkberechtigung für das Abschleppen:Der lenker des Zugfahrzeuges muss die zum Lenken des Zugfahrzeuges erforderliche Lenkberechtigung besitzen. 
 +Der lenker des abzuschleppenden PKWs muss beim abschleppen generell die Lenkberechtigung der klasse B besitzen
  
  
  
  
abschleppen.1432214448.txt.gz · Zuletzt geändert: 2015/05/21 15:20 von tobi